Ab Juni neue Vorgaben
Ab Juni 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, welche die Fristen für An- und Abmeldungen bei Wohnungswechsel betrifft. Im Zuge der geplanten Modernisierung des Energiemarktes durch die Bundesnetzagentur ergeben sich dadurch verschiedene Veränderungen – insbesondere bei der Ummeldung von Stromanschlüssen.
Was bedeutet das für Mieter?
Wenn Sie einen Umzug planen, informieren Sie uns spätestens zwei Wochen vor dem Auszug darüber. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Wechsel reibungslos abläuft und keine zusätzlichen Kosten oder Verzögerungen entstehen.
Wird der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht die Gefahr, dass der Strom weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet wird – auch wenn schon ein neuer Mieter eingezogen ist. In diesem Fall müssten Sie weiterhin für den Verbrauch aufkommen, da der Anschluss offiziell noch auf Ihren Namen läuft.
Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Was müssen Vermieter beachten?
Bitte weisen Sie Ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Vorgaben hin. Die An- oder Abmeldung des Stromanschlusses muss vor dem Umzug bei der Gas- und Wärmedienst GmbH erfolgen.
Wird die Meldung des Einzugs durch den neuen Mieter nicht fristgerecht eingereicht, wird der Anschluss automatisch auf Sie als Vermieter umgeschrieben – inklusive der damit verbundenen Kosten.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle benötigten Informationen vollständig vorliegen und rechtzeitig an Ihre Mieter weitergegeben werden.
Die Ummeldung kann uns an die service@gw-boernsen übermittelt werden.