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EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022

Wie vielfach berichtet, entfällt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.
Die hierdurch hervorgerufene Entlastung geben wir natürlich in vollem Umfang an unsere Stromkunden weiter und wird in der Jahresrechnung entsprechend ausgewiesen.
Angesichts des nie dagewesenen Preisniveaus auf den Energiemärkten ist aber auch klar: Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen. Seit Beginn des vergangenen Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom mehr als verdreifacht. Um die Belastung der Bürger nachhaltig zu dämpfen, sind weitere Maßnahmen seitens der Bundesregierung notwendig.

Verbraucher müssen sich trotz der EEG-Entlastung in der nächsten Zeit auf weitere Erhöhungen einstellen - hiervon betroffen sind alle Energiesparten.
Der einzige Ausweg aus dieser Preisspirale lautet:

Den Energieverbrauch – wo immer möglich – zu reduzieren. Unsere „Spartipps“ geben Ihnen dazu einige Anregungen.