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Bundesregierung beschließt weiteres Entlastungspaket


Gaspreise: Steuer sinkt - Umlage entfällt

Als Kunden profitieren Sie direkt: 
in unserem Schreiben vom 26.10.2022 hatten wir Sie bereits darauf hingewiesen, dass ein weiterer Entlastungsvorschlag vorbereitet wird, der in seiner Ausgestaltung zum damaligen Zeitpunkt noch unklar war.
Nunmehr sind die Einzelheiten dieses weiteren Entlastungpaketes bekannt und wir ergreifen diese Gelegenheit, unsere KundInnen darüber zu informieren. Gerade in Krisenzeiten ist uns eine umfassende Kommunikation und Transparenz wichtig.
Einzelheiten dieses weiteren Entlastungpaketes:  


„Gas-Soforthilfe:

Private Haushalte und andere Verbraucher (z.B. Gewerbetreibende mit einem maximalen Jahresverbrauch von 1.500 MWh/Jahr) haben Anspruch auf „Gas-Soforthilfe“.
Für Verbraucher entfällt dabei die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen im Dezember 2022 zu leisten. Auch Fernwärmekunden erhalten diese Entlastung.


Wie berechnet sich der Dezember-Zuschlag zur Entlastung:

Bei der Berechnung dieses Dezemberzuschlages folgt die Bundesregierung der Empfehlung der ExpertInnen-Kommission. Der Zuschlag berechnet sich aus 1/12 des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem individuellen Arbeitspreis zum Stichtag 01.12.2022. Dies bedeutet, dass die Höhe der Entlastung nicht mit der Dezember-Voraus- oder Abschlagszahlung übereinstimmt. Der Unterschiedsbetrag wird in der Jahresabrechnung ausgewiesen und verrechnet.
Diese Soforthilfe im Jahre 2022 ist der erste Schritt. Weitere geplante Entlastungsmaßnahmen mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom folgen im kommenden Jahr.

„Gas- und Wärmepreisbremse“

für private Haushalte (nicht-industrielle Abnehmer) soll vom 01.03.2023 bis 30.04.2024 greifen. Hier soll ein garantierter Gasbruttopreis von 12 Ct/kWh für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gewährt werden, bei Fernwärme von 9,5 Ct/kWh.

Weitere gesetzliche Entlastungen ab 2023


„Strompreisbremse“

für private Haushalte (nicht-industrielle Abnehmer) plant die Regierung zum 01.01.2023.
Hier soll sich die Entlastung auf Basis einer Deckelung auf 40 Ct/kWh (brutto) für ein Grundkontingent von bis zu 80% des historischen Verbrauchs berechnen.
Dieser Verbrauch bemisst sich voraussichtlich an der durch den Verteilnetzbetreiber erstellten Verbrauchsprognose. Für größere Unternehmen wird es ähnliche Entlastungspakete geben. Die Differenz zwischen dem zuvor genannten Garantiepreis und dem Vertragspreis soll als verbrauchsunabhängige Prämie ausgezahlt werden.