Erdgas von GWB

Wie wird Erdgas abgerechnet?


 

Genauere Begriffserläuterungen:

 

Zustandszahl 

Der sogenannte Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Mit der Zustandszahl (Z) wird der Einfluss der örtlichen mittleren Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt.  Da die Abrechnung auf der Grundlage des Normzustandes erfolgt, muss der Betriebszustand auf den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) umgerechnet werden. In Börnsen wird für private Haushalte bei einem Druck von 22 mbar (Niederdruck) eine Zustandszahl von 0,9674 eingesetzt. 

Brennwert 

Der Brennwert (Energiegehalt) gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m3).

Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. Butan und Propan haben einen deutlich höheren Brennwert als Methan, welches den Hauptbestandteil des Erdgases ausmacht. Das Gas stammt aus verschiedenen Ländern und Gasfeldern. Man unterscheidet Gas mit hohem Brennwert (H-Gas) z. B. aus der Nordsee, Russland und Dänemark und Gas mit niedrigem Brennwert (L-Gas) unter anderem aus Deutschland oder den Niederlanden. 

Außerdem ist der Brennwert von Erdgas von örtlichen Bedingungen wie Temperatur und Luftdruck abhängig. Damit es für alle Gaskunden fair zugeht, und alle gleiche Leistung für gleiches Geld bekommen, gibt es den sogenannten Umrechnungsfaktor. Der vom Gaszähler festgestellte  Kubikmeter-Verbrauch wird dabei in die Energieeinheit Kilowattstunde umrechnet. Für jeden Ort, der mit Erdgas versorgt wird, gibt es einen eigenen Umrechnungsfaktor. 

Der Brennwert wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.  Somit erfolgt Ihre Abrechnung nach den Grundlagen der eichrechtlichen Vorschriften und nach den Vorgaben der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) 

Hinweis nach  §107 EnergieStV hinsichtlich der Lieferung mit Erdgas:

 Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden. Es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wird gebeten, sich an das zuständige Hauptzollamt zu wenden.