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 Alle Fakten zum Energiepreis zusammengefasst: AKTUELL: Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir, die GWB, haben die Vergünstigungen bei den Abschlägen bereits ab Januar für das Kalenderjahr 2023 berücksichtigt.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch – Stand September 2022) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis zum Arbeitspreis brutto:
• für Gas 12 Cent/kWh (Kilowattstunde)
• für Wärme 9,5 Cent/kWh
• für Strom 40 Cent/kWh

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 31. März 2024 verlängert werden.

- Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% für Gas- und Wärmelieferung. Diese Senkung geben wir im vollen Umfang an Sie weiter. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 wird lediglich der verminderte Steuersatz von 7% für das komplette Jahr 2022 in Rechnung gestellt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!